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Brandschutztipps

Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen - Entstehung von Bränden verhindern

Feuerwehren sind für den abwehrenden Brandschutz zuständig. Das weiß jedes Kind. Wenn's brennt, dann kommt die Feuerwehr und löscht. Aber was war denn eigentlich los? Wieso kam es überhaupt zum Entstehen des Brandes? Das wird danach oft gefragt, und nicht selten stellt sich dabei heraus, dass das Feuer hätte vermieden werden können, wenn einige, zumeist einfache Regeln eingehalten worden wären.

Sind Sie Häuslebauer? Dann haben Sie ja bereits vorlieb genommen mit verschiedenen baulichen Brandschutzmaßnahmen, die Ihnen per Gesetz auferlegt worden sind und auf die wir hier aufgrund der Komplexität nicht näher eingehen wollen. Vielleicht ist die Umsetzung der gesetzlichen Forderungen nicht immer ganz billig, aber letzten Endes erfüllen diese Regelungen ihren Zweck, nämlich den Erhalt von Leben und Sachwerten sowie den Schutz der Umwelt.

Für alltägliche Situationen hingegen ist dieses Wissensgebiet nicht sehr umfangreich. Es besteht daher oftmals nur der Bedarf an Wiederholung, um das Gelernte oder das, was man 'irgendwann einmal gehört hat', zu festigen.

Nachfolgend nun einige Tipps, die helfen sollen, Brände zu verhindern.

Allgemein

  • Verbote, Hinweise, Bedienungsvorschriften beachten
  • bei brandgefährlichen Arbeiten oder in brandgefährdeten Räumen immer mitdenken
  • als Verantwortlicher (Ingenieur, Meister, Vorarbeiter, Erziehungsberechtigter) die bestehende Aufsichtspflicht ernst nehmen.

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Feuerstätten

  • Kamin anschließen und regelmäßig reinigen
  • Abstand von brennbaren Gegenständen mind. 50 cm (Möbel, Brennstoff etc.)
  • Abstand von Kaminen zu brennbaren Gegenständen mind. 5 cm
  • brennbare Fußböden vor Feuerstätten mit nicht brennbarem Belag sichern (Bodenblech)
  • Rauchrohre müssen aus Metall sein
  • undichte Rauchrohre sofort auswechseln
  • Rauchrohrdurchführungen durch brennbare Bauteile, je nach Heizleistung, mind. 40 cm rund um das Rohr mit nicht brennbaren Baustoffen umgeben
  • nie Wäsche über Feuerstätten zum Trocknen aufhängen
  • Feuerstätten nie betreiben, wo Explosionsgefahr besteht oder größere Mengen leicht entzündlicher Stoffe gelagert werden
  • Feuerstätten für brennbare feste Stoffe nie mit brennbaren Flüssigkeiten anheizen
  • Ölofen nur in kaltem Zustand anzünden
  • Asche nur in verschließbare Behälter aus nicht brennbaren Stoffen geben, Behälter sind abseits von brennbaren Gegenständen zu lagern
  • Feuerschutztüren (z.B. zu Heizungsräumen oder Garagen) nicht mit Unterlegkeilen oder Draht bzw. Seil (an der Türklinke) festklemmen, sondern stets geschlossen halten
  • Feuerlöscher gut sichtbar und erreichbar aufstellen und regelmäßig nach Herstellerangaben überprüfen lassen

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Feuer im Freien

  • Mindestentfernung zu Gebäuden oder leicht entzündlichen Stoffen (Heustöcke, Wald etc.) 100 Meter
  • ständig beaufsichtigen
  • bei Aufkommen von stärkerem Wind sofort löschen
  • bei Nacht zuständige Stellen verständigen (Gemeinde, Polizei, Feuerwehr)
  • Lagerfeuer genehmigen lassen
  • nur verlassen, wenn man sicher ist, daß in der Asche auch das letzte Glutnest erloschen ist

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Offenes Feuer, offenes Licht

  • besonders vorsichtig sein
  • nie unbeaufsichtigt lassen (Kerze, Christbaum, Adventskranz, etc.)
  • genügend Abstand von brennbaren Stoffen einhalten
  • wo Rauchverbot herrscht, darf auch kein offenes Feuer oder Licht verwendet werden (z.B. wo leicht entzündliche oder explosive Stoffe hergestellt oder gelagert werden)
  • besondere Vorsicht in Kindergärten, Schulen, Theatern, Kellern, Dachböden und bei Veranstaltungen (Weihnachtsfeiern, Faschingsbällen etc.) aller Art

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Rauchen

  • steht mit an der Spitze aller Brandursachen
  • Streichhölzer, Zigarettenkippen etc. nie gedankenlos wegwerfen
  • verboten, wo leicht entzündliche Stoffe hergestellt oder aufbewahrt werden
  • verboten, wo brennbare Gase, Dämpfe oder Staub-Luft-Gemische auftreten können (Dachböden, Kellerräume, Tankstellen, Werkstätten, Schreinereien, Lagerräume, Abfall- und Abstellräume, Labors, Theater, Mühlen, Warenhäuser etc.)
  • nie beim Reinigen von Stoffen mit brennbaren Flüssigkeiten
  • nie beim Umgang mit brennbaren Kunststoffklebern, Versiegelungsmitteln etc. (auch nicht in Nebenräumen - Dämpfe wandern)
  • nie im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober
  • nie Aschenbecher in Papierkörbe leeren
  • nie im Bett

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Brennbare Flüssigkeiten

  • Dämpfe sind schwerer als Luft und wandern zu tieferliegenden Stellen oder werden von Feuerstellen angesogen
  • Lagermengen nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten beachten (Hintergrundwissen)
  • in Wohnung bis zu 1 Liter in nicht bruchsicheren Gefäßen mit einem Flammpunkt unter 21°C (Benzin, Benzol etc.)
  • bis zu 3 Liter der gleichen Flüssigkeiten, jedoch in bruchsicheren Gefäßen
  • bis zu 40 Liter Heizöl in Kanistern
  • bis zu 100 Liter Heizöl in ortsfesten Behältern
  • nie in Treppenräumen, Durchgängen, Durchfahrten, Dachräumen lagern
  • nicht rauchen oder in der Nähe von offenen Feuerstätten oder in Betrieb befindlichen Heizgeräten o.ä. mit brennbaren Flüssigkeiten umgehen
  • nicht mit Feuerzeugen oder Streichhölzern in Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten leuchten, auch nicht in vermutlich leere
  • nie mit funken reißenden Werkzeugen arbeiten
  • ölgetränkte Faserstoffe in dichtschließende nicht brennbare Behälter geben
  • mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Kleidungsstücke sofort ausziehen, nie über Öfen oder an elektrischen Heizgeräten trocknen
  • nie mit brennbaren Flüssigkeiten feste Stoffe entzünden (Grillfeuer, Lagerfeuer, Herdfeuer etc.)
  • Ölöfen, Spirituskocher, Petroleumlampen usw. erst nach dem Erkalten wieder mit Brennstoff versehen
  • wo mit brennbaren Flüssigkeiten gearbeitet wird, keine offenen Feuerstellen oder Wärmegeräte aufstellen oder in Betrieb nehmen

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Heißes Fett

  • nie tropfnasses Bratgut in heißes Fett geben
  • altes Fett aus Friteusen entfernen (entzündet sich leichter)
  • Fetttopf nie unbeaufsichtigt lassen
  • brennendes Fett nie mit Wasser löschen (Fettexplosion)

Erläuterung:
Eine Fettexplosion entsteht, wenn Wasser in über 100°C erhitztes Fett gegeben wird. Das Wasser verdampft schlagartig (1 Liter Wasser ergibt 1700 Liter Wasserdampf) und schleudert den brennenden Inhalt aus der Pfanne.

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Wachs und andere halbstarre Stoffe

  • nie direkt auf dem Ofen, sondern im Wasserbad erwärmen

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Kunststoffkleber, Isolieranstriche, Versiegelungsmittel

  • Dämpfe sind schwerer als Luft und wandern zu tiefer liegenden Stellen oder werden von Feuerstätten angesogen
  • kein offenes Feuer oder Licht (auch nicht in Nebenräumen)
  • nicht rauchen
  • alle Öfen und Heizgeräte ausschalten (auch in Nebenräumen)
  • lange und intensiv lüften (schon während der Arbeit)
  • Beheizen zur raschen Trocknung darf nur durch Heizkörper von Zentralheizungen erfolgen

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Schweißen, Schneiden, Schleifen, Löten

Brandgefahr durch:

  • Flamme (Schweißgerät, Lötlampe)
  • Lichtbogen (Elektro-Schweißen)
  • Funkenflug (Schweißen, Arbeit mit Winkelschleifgerät, Schleifen)
  • Wärmeübertragung durch Rohrleitungen (evtl. unbemerkt in andere Räume, entzündet dort Gelagertes, Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten etc.)
  • Schmelztropfen (Schweißen, Schneiden)

Vorsorgemaßnahmen:

  • Möglichkeiten zur Alarmierung der Feuerwehr (Telefon, Feuermelder erkunden)
  • Arbeitsstelle von allen brennbaren Stoffen freimachen, gilt auch in angrenzenden, darüber- oder darunterliegenden Räumen (Wärmeübertragung durch Rohre, Funkenflug), gilt ebenso für Staub und Spinnenweben; Funken können bis zu 10 Meter weit fliegen
  • brennbare Stoffe, die nicht entfernt werden können, so abdecken, daß sie nicht in Brand geraten, gilt auch für brennbare Stoffe die unter Putz liegen
  • Öffnungen, Durchbrüche, Ritzen, Fugen etc. gut abdichten
  • geeignete Löschgeräte bereitstellen (Feuerlöscher, Wandhydrant, Eimer mit Wasser etc.)
  • eine Person zur Brandwache einteilen, die ständig darauf achtet, daß keine brennbaren Gegenstände durch Flammen, Funken, Schmelztropfen oder Wärmeleitung gefährdet werden; ggf. auch benachbarte sowie darüber- und darunterliegende Räume in die Brandwache mit einbeziehen
  • nach Beendigung der Arbeiten die Arbeitsstelle und die benachbarten, ggf. auch die darüber- und darunterliegenden Räume gewissenhaft kontrollieren; dabei auf Glimmstellen, kleine Glutnester, ungewöhnliche Erwärmung und verdächtigen Geruch achten
  • bei Arbeiten in besonders gefährteten Räumen (z.B. dort, wo Rauchverbot angebracht ist) Anwesenheit durch sachkundige Personen, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sind
  • eingefrorene Wasserleitungen nie mit Schweiß- oder Lötgeräten auftauen

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Elektrische Geräte

  • nur Geräte mit VDE-Zeichen verwenden
  • während des Betriebes ausreichend beaufsichtigen
  • Bedienungsvorschriften bzw. Hinweise beachten
  • Bügeleisen und Heizgeräte nicht auf brennbare Unterlagen stellen
  • Wärmegeräte so aufstellen, daß sie keine brennbaren Gegenstände entzünden können (ausreichender Abstand in Richtung der Wärmeabgabe)
  • in Räumen, wo mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten gearbeitet wird, nur explosionsgeschützte Geräte verwenden
  • Vorsicht bei Lampendekorationen, Glühlampen können Dekostoffe entzünden
  • Tauchsieder nur bei ausreichendem Flüssigkeitsstand betreiben
  • unter Teppichen keine elektrischen Kabel verlegen
  • defekte Geräte sofort vom Fachmann reparieren lassen
  • Fernsehgeräte so aufstellen, daß der vom Hersteller geforderte Abstand immer gewährleistet ist

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Elektrostatische Aufladung

  • Erden aller leitfähigen Teile

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Zündeln

  • Vorbild sein
  • mit Kindern Umgang mit Feuer und Zündmittel spielerisch üben
  • Kinder beim Umgang mit Wunderkerzen, Feuerwerkskörpern etc. beaufsichtigen
  • Zündmittel, Kerzen und leicht entzündliche Stoffe an einem für Kinder nicht erreichbaren Ort aufbewahren
  • Kinder nie zu Einkäufen dieser Sachen schicken
  • an Kinder unter 12 Jahren keine Streichhölzer etc. verkaufen
  • Kinder nur unter Aufsicht an Herden hantieren lassen
  • Kinder auch in Räumen mit beheizten, offenen Feuerstätten, Wärmestrahlern etc. beaufsichtigen (selbst nicht für kurze Zeit allein lassen)
  • elektrische Geräte und Steckdosen sichern
  • Kinder auch außerhalb der Wohnung beaufsichtigen

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Ausschmücken von Räumen

  • Material verwenden, das entweder nicht brennbar oder schwer entflammbar ist
  • nur frische Bäume, Sträucher etc. verwenden, ausgetrocknete Sträucher sofort entfernen
  • genügend Abstand zu Öfen, Rauchrohren oder anderen Zündquellen halten (mind. 50 cm, wenn sie nur schwer entflammbar sind)
  • keine Dekostoffe in der Nähe von Wärmequellen anbringen
  • Verkleidungen unter Brüstungen nie so anbringen, daß sich Zigarettenreste darin verfangen können
  • nie Hinweisschilder für Notausgänge, Feuerlöschgeräte, etc. verhängen; gleiches gilt natürlich für Notausgänge, Feuerlöschgeräte, Feuermelder selbst

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Brandgefahren zur Advents- und Weihnachtszeit

  • beim Ausschmücken der Räume Brandgefahr beachten (s.o.)
  • trockene Adventskränze und Christbäume nicht in der Nähe von Heizkörpern, Wärmestrahlern oder Öfen aufstellen
  • vor dem Fest nicht in warmen Räumen aufbewahren
  • möglichst in Wasser stellen
  • für sicheren Stand sorgen
  • Kerzen in der richtigen Reihenfolge anzünden und ausmachen
  • Abstand zwischen Kerzen, Zweigen, Ziermitteln, Vorhängen etc. muß ausreichend sein (evtl. Windzug beachten)
  • Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen
  • Kerzen mit stabilen Haltern befestigen
  • ausgetrocknete Christbäume und Adventskränze entfernen

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Textilien

  • können leicht entflammbar, schwer entflammbar oder nicht brennbar sein
  • können im Brandfall schmelzen
  • Vorsicht beim Hantieren mit offenen Flammen
  • Vorsicht bei Wärmestrahlern, ausreichenden Abstand einhalten

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Vorsätzliche Brandstiftung

  • geschieht aus Rache, Haß, Eifersucht, Selbstbestätigung, Sanierung, Betrug, Krankheit, Freude am Feuer
  • Vorbeugung nur schlecht möglich
  • Zutritt erschweren, abschließen, Grundstück bewachen, Kontrollen, Brandmeldeanlagen, Alarmeinrichtungen

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Grillen

  • feuer- und standfester Untergrund (mind. 3 Meter Durchmesser) erforderlich
  • standsicherer Grill
  • Windrichtung beachten
  • geeignete Zündhilfen verwenden
  • ausreichender Sicherheitsabstand zu brennbaren Gegenständen muß vorhanden sein
  • Grillzangen und Handschuhe verwenden
  • Holzreste sorgfältig ablöschen und in dichtschließende metallene Behälter geben

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Spraydosen

  • nie auf Heizungen abstellen (Explosionsgefahr)
  • nie offenes Feuer oder Glut in Aschenkästen geben (Explosionsgefahr)
  • nie in offene Flammen oder in Betrieb befindliche Wärmegeräte sprühen

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Gasflaschen

  • dicht anschließen (nur bei geschlossenem Flaschenventil)
  • nach Gebrauch verschließen
  • vor starker Erwärmung und unbefugter Benutzung schützen
  • undicht gewordene Flaschen sofort ins Freie bringen

Flaschen mit Flüssiggas:

  • wie oben
  • stehend in feuersicheren, möglichst ummauerten und verschließbaren Flaschenschränken aufstellen
  • Schranktüren müssen unten ausreichende Lüftungsöffnungen besitzen
  • nicht in Räumen unter der Erdgleiche benutzen und lagern
  • Sicherheitsabstand zu Gefahrenstellen (Kelleröffnungen, Kanäle, Feuerstellen, offenes Licht, nicht "EX"-geschützte elektrische Anlagen und Blitzableiter) einhalten
  • undichte Leitungen nie mit offener Flamme ableuchten, sondern mit Seifenwasser abpinseln)

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Gasausströmungen

  • weder Türklingel noch Lichtschalter betätigen
  • Rauchverbot
  • kein offenes Licht anzünden
  • keine Taschenlampen einschalten bzw. nur "EX"-geschützte Taschenlampen verwenden
  • keine Kühlschranktüren öffnen

Stattdessen:

  • Feuerwehr verständigen
  • Absperrhähne, vor allem Haupthahn, schließen
  • Türen und Fenster öffnen
  • Gebäude verlassen

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Selbstentzündungen

  • ölverschmutzte Faserstoffe neigen zur Selbstentzündung; Aufbewahrung nur in nicht brennbaren dichtschließenden Behältern bis zum endgültigen Abtransport
  • feucht eingelagertes Gras kann sich ebenfalls selbst entzünden; Temperatur im Innern der Ballen in regelmäßigen Abständen prüfen, ab ca. 70 °C die Feuerwehr rufen

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Mangelnde Aufsichtspflicht

  • gewissehafte Überwachung bei Mitarbeitern, Kindern, Maschinen, Geräten, feuergefährlichen Arbeiten

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Unordnung und mangelnde Sauberkeit

  • im Haushalt und an der Arbeitsstätte durch:
  • herumliegende, nicht ordnungsgemäß aufgeräumte, brennbare Abfälle und Rückstände
  • herumliegende ölgetränkte Putzwolle
  • Schmutz
  • Staub
  • leicht brennbare Stoffe, die zu nahe an Wärmequellen lagern
  • verschiedene Stoffe, die wegen ihrer Gefährlichkeit nicht zusammen gelagert werden dürfen (brennbare Flüssigkeiten, leicht entzündliche Stoffe, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, gasförmige Stoffe, Gasflaschen etc.)
  • nicht gereinigte Kamine, Rauchrohre, Dunst- und Abzugshauben, Siedefettgeräte (Friteusen) etc.
  • schadhafte Bauteile (Kamine etc.) Geräte und sonstige Gegenstände (Kabel)

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