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Unsere Wehr

Die Gemeindefeuerwehr Tornesch setzt sich zusammen aus den beiden Ortswehren Ahrenlohe und Esingen sowie der Jugendfeuerwehr Tornesch.

Risikobeschreibung des Gemeindegebietes

Die Stadt Tornesch gliedert sich in die Ortsteile Ahrenlohe und Esingen mit vorwiegend Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung und der Ortsmitte rund um den Bahnhof mit Mehrfamilienhausbebauung und Einzelhandelsgeschäften. Zwischen der BAB 23 und der K 21 befindet sich das Gewerbebetrieb Oha mit einer Größe von 32 ha. Zwischen dem Lindenweg, dem Großen Moorweg und dem Gärtnerweg befindet sich das Gewerbegebiet Tornesch-Mitte.
Das brandschutztechnische Risiko ergibt sich aus der Bebauung und der Nutzung der Gebietsflächen. Für die Aufgabenerfüllung sind im gesamten Gemeindegebiet folgende Risiken abzudecken:

  • Bahnstrecke als sehr stark frequentierte Verbindung für den Güter- und Personenverkehr (auch mit gefährlichen Stoffen, siehe Bahnunfall 23.01.2007)
  • Bahnkurzstrecke nach Uetersen
  • BAB 23, L 107, L 109, K 20, 21 und 22, sowie Gemeindestraßen
  • Betriebe mit Gefahrstoffen, Kunststoffe
  • Papier- und Kartonagenfabriken
  • Müllverarbeitungsbetriebe (GAB und weitere)
  • Versorgungsstationen (BHKW, Gasübergabestation)
  • 2 Tankstellen
  • Hochhäuser mit bis zu 13 Stockwerken
  • Einkaufszentrum
  • Beherbergungsbetriebe
  • Alten- und Pflegeheime, betreutes Wohnen
  • Schulen (KGS bei vollem Betrieb mit 1.200 Schülern)
  • Kindertagesstätten
  • Reetdachhäusern
  • Wald- und Moorflächen
  • Diverse offene Wasserstellen und Überflutungsgebiete
  • Sonderlandeplatz

Während früher das Gemeindegebiet in Ausrückebezirke der Ortswehren aufgeteilt war, gilt ab 2015 eine neue Regelung. Nach der neuen Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) wird nicht mehr nach Ortswehren unterschieden, sondern die Feuerwehr Tornesch ist grundsätzlich einsatztechnisch für das gesamte Gemeindegebiet zuständig. Die Alarm- und Ausrückeordnung regelt, welche Fahrzeuge mit Mannschaft bei welchem Einsatzstichwort aurücken müssen. Dabei wird nicht mehr unterschieden, ob die Fahrzeuge ihren Standort in Ahrenlohe oder Esingen haben, ausschlaggebend ist der einsatztaktische Nutzen.

Aufgaben der Feuerwehr Tornesch

Primäre Aufgaben:

  • Abwehrender Brandschutz
  • Technische Hilfe
  • Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
  • Mitwirkung bei Großschadensereignissen

Sekundäre Aufgaben:

  • Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr
  • Feuersicherheitswachen gemäß Versammlungsstättenverordnung

Detaillierte Auflistung der Aufgaben:

Bekämpfung von Schadenfeuer und technische Hilfeleistung

  • Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig die Rettung von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Retten und Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.
  • Mitwirkung von Brandschutzeinheiten im Katastrophen- und Zivilschutz.
  • Stellung von Feuersicherheitswachen bei Veranstaltung, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Feuersicherheitswache zu stellen.
  • Stellung von Feuersicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften (Sonderbauvorschriften)
  • Aufklärung der Bevölkerung und der Betriebe über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeit der Selbsthilfe
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen der Stadt gemäß § 5 und 11 Abs. 4 BrSchG
  • Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse
  • Durchführung und Planung der Aus- und Fortbildung und von Einsatzübungen
  • Schulung von Fahrern und Maschinisten auf Lösch- und Sonderfahrzeugen, Einweisung in die Fahrzeugtechnik
  • Überwachung der Einsatzliteratur, Datenpflege der Einsätze und des Inventars, Erstellung von Statistiken, Zuarbeitung für die Leitstelle West: Alarmierungs- und Ausrückordnung, Feuerwehreinsatzpläne
  • Mitwirkung beim Katastrophenschutz, bei Großschadensereignissen und im Rahmen der nachbarschaftlichen Löschhilfe
  • Grobe Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrswegen
  • Technische Hilfeleistung für Dritte: z.B. Türöffnungen, Setzen von Schließzylindern, Gestellung von Gerätschaften, Beseitigung von Gefahrenquellen (Bsp. Sturmschäden) auf Privatgrundstücken, Lenzen von Kellerräumen nach Unwettern,
  • Dienstleistungen im Rahmen der Amtshilfe, z.B:
  • Polizei: Ausleuchten von Einsatzstellen, Suche von vermissten Personen mit Wärmebildkamera, Leichenbergung
  • Bahn: Erdung der Oberleitungen

Bereich vorbeugender Brandschutz

  • Erstellung und Mitwirkung bei Einsatz- und Objektplänen für besondere Objekte
  • Brandschutz- und Räumungsübungen, Übungsalarme, Unterweisung und Schulungen von Betriebspersonal, Erziehern, Lehrer etc.
  • Durchführung der Brandschutzaufklärung bei der Bevölkerung (Bsp.: Tag des Rauchmelders)
  • Bei Bedarf Mitwirkung, Beteiligung bei der hauptamtlichen Brandschau des Brandschutzingenieurs des Kreises Pinneberg
  • Überprüfung von Löschwasserentnahmestellen (Sicht- und Funktionsprüfungen von Hydranten und Löschteichen)
  • Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr: Aufstellflächen für den Einsatz der Steck- und Schiebeleiter als zweiten Rettungsweg, Feuerwehrumfahrten, Anfahrten, Zufahrten, Angriffs- und Rettungswege
  • Mitwirkung bei der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen und Feuerwehrschlüsseldepot
  • Mitwirkung auf Kreisebene zu Belangen des vorbeugenden Brandschutzes und Abstimmungsgespräche mit der Stadtverwaltung und dem „alten 40er-Revier“

Bereich Aus- und Fortbildung

  • Durchführung der Truppmannausbildung I  (in Kooperation mit dem 40er-Revier)
  • Ab Truppmann II erfolgt die Ausbildung auf Kreisebene beim Kreisfeuerwehrverband: Sprechfunk-Ausbildung, Maschinisten-Lehrgang TS/LF, Atemschutzgeräteträger-Lehrgang, Truppführer-Ausbildung, Gefährliche Stoffe und Güter (GSG I), Vorbereitungslehrgang für Gruppenführung, Sanitätsausbildung A + B
  • Ab Gruppenführung erfolgt die Ausbildung auf Landesebene in der Landesfeuerwehrschule Harrislee: Gerätewartung, Zugführung, Gemeindewehrführung
  • Durchführung von Sonderausbildungen (Motorsägenausbildung, Gefahrstoffschulungen, Auffrischungs- und Vertiefungskurse, Bahnausbildung)
  • Erwerb von Führerscheinen der Klasse C und CE
  • Qualifikationen für die Jugendfeuerwehrwarte und den Ausbildern ( 1 Jugendfeuerwehwart, 1 Stellvertreter und fünf Ausbilder)
  • Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungen und Stellung von Kreisausbildern

Bereich der sonstigen Aufgaben

  • Unterstützung bei Großveranstaltungen der Stadt (Stadtfest, Stadtwerke-Lauf, Weihnachtsmarkt)
  • Mitwirkung bei der Pflege der Städtepartnerschaften
  • Mitwirkung bei Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrtag, Pfingstzeltlager, Ferienfahrten)
  • PC-Schulungen (MP-Fire)
  • Feuerwehrsport (Fit for Fire)
  • Mitwirkung bei der Ausschreibung von Fahrzeugen und Geräten (Erstellung LV)
  • Kranzniederlegungen